Sozialhilfe und Kredit: die Ausgangslage
Die Sozialhilfe ist das letzte Netz der sozialen Sicherheit. Sie wird von Kantonen und Gemeinden ausgerichtet, die sich weitgehend an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) orientieren. Gedeckt werden Grundbedarf, Miete und Krankenkassenprämien, mehr nicht.
Weil die Unterstützung genau auf das Lebensnotwendige berechnet ist, bleibt kein Spielraum für Kreditraten. Diese Tatsache prägt jede Kreditprüfung bei Sozialhilfebeziehenden, ganz gleich, ob eine Bank, eine Plattform oder eine Privatperson das Geld leihen soll.
Zählt Sozialhilfe als Einkommen?
Bewilligte Kreditgeber behandeln Sozialhilfe nicht als Einkommen, aus dem Raten bezahlt werden können. Die Leistung ist bedarfsabhängig, kann sich monatlich ändern und hält den Haushalt bewusst auf dem Existenzminimum. Eine korrekte Kreditfähigkeitsprüfung endet darum fast immer mit einer Absage.
Ist Sozialhilfe pfändbar?
Nach dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs sind Unterstützungen der öffentlichen oder gemeinnützigen Fürsorge unpfändbar. Ein Gläubiger mit Betreibung kann die Sozialhilfe also nicht wegnehmen. Der Schutz sichert das Existenzminimum und schafft keinen Spielraum für neue Schulden.
Darlehen dem Sozialdienst melden
Geld, das man von Dritten erhält, auch von Verwandten, muss dem Sozialdienst in der Regel gemeldet werden. Je nach kantonaler Praxis wird ein Darlehen als Einnahme angerechnet. Wer es verschweigt, riskiert Rückforderungen und ein Verfahren wegen unrechtmässigen Bezugs von Sozialleistungen.
Was das Konsumkreditgesetz vorschreibt
Das Konsumkreditgesetz (KKG) gilt für gewerbsmässige Kredite an Privatpersonen von rund 500 bis 80 000 Franken. Der Kreditgeber muss prüfen, ob der Kredit innert 36 Monaten zurückbezahlt werden kann, ohne dass das betreibungsrechtliche Existenzminimum unterschritten wird.
Verletzt ein Kreditgeber diese Pflicht schwer, verliert er Zinsen und Kosten, im schlimmsten Fall sogar die Kreditsumme. Für Menschen, deren einziges Einkommen Sozialhilfe oder eine andere bedarfsabhängige Leistung ist, bleibt der reguläre Konsumkredit damit faktisch verschlossen.
Höchstzinssätze
Seit Juli 2016 begrenzt die Verordnung zum Konsumkreditgesetz den effektiven Jahreszins auf 10 Prozent für Barkredite und 12 Prozent für Überziehungskredite und Kreditkarten. Ein höherer Zins eines in der Schweiz tätigen Kreditgebers ist unzulässig, unabhängig von der Lage der Kundschaft.
IKO und ZEK
Konsumkredite werden der Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) gemeldet, die für die gesetzliche Kreditfähigkeitsprüfung dient. Viele Institute melden zusätzlich an die private Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK). Negative Einträge oder Betreibungen machen neue Kredite über Jahre sehr unwahrscheinlich.
Darlehen unter Privaten
Ein einmaliges Darlehen von Familie oder Freunden ist kein gewerbsmässiger Konsumkredit, das KKG gilt hier nicht. Es bleibt ein Vertrag nach Obligationenrecht. Ein schriftlicher Vertrag mit Betrag, Rückzahlungsplan und allfälligem Zins schützt beide Seiten vor späteren Missverständnissen.
Seriöse Hilfe statt Kredit
Für Sozialhilfebeziehende hilft meist am meisten, was gar kein Kredit ist. Sozialdienste, Schuldenberatungsstellen und gemeinnützige Stiftungen können eine dringende Ausgabe oder ein Schuldenproblem lösen, ohne neue Raten zu schaffen, die das knappe Budget nicht tragen kann.
| Möglichkeit | Wer bietet sie an | Kosten | Unterlagen |
|---|---|---|---|
| Situationsbedingte Leistungen | Sozialdienst der Gemeinde | Kostenlos; je nach Kanton rückerstattungspflichtig | Offerte oder Rechnung, Budget |
| Budget- und Schuldenberatung | Caritas, Heilsarmee, kantonale oder anerkannte Fachstellen | Kostenlos oder geringer Beitrag | Schuldenliste, Betreibungsregisterauszug, Einkommensbelege |
| Einmaliger Stiftungsbeitrag | Gemeinnützige Stiftungen, meist über Sozialarbeitende | Kostenlos | Gesuch mit der Sozialarbeiterin oder dem Sozialarbeiter |
| Darlehen aus der Familie | Verwandte oder Bekannte | Zins nur nach Vereinbarung | Schriftlicher Vertrag, Meldung an den Sozialdienst |
| Konsumkredit | Bewilligte Bank oder Kreditgeberin | Höchstens 10 Prozent pro Jahr | Wird bei Sozialhilfe in der Regel abgelehnt |
Schuldenberatung
Regionale Caritas-Stellen und die Sozialberatung der Heilsarmee in Zürich bieten Budget- und Schuldenberatung an. Der Dachverband Schulden Schweiz vereint anerkannte, gemeinnützige Fachstellen. Sie verhandeln mit Gläubigern und sind eine Alternative zu teuren gewerblichen Schuldensanierern mit hohen Vorschüssen.
Stiftungen und einmalige Beiträge
Zahlreiche Stiftungen übernehmen einmalige Kosten, etwa für Zahnbehandlungen, Lager der Kinder, ein defektes Haushaltgerät oder ein Mietzinsdepot. Gesuche von Privatpersonen nehmen sie selten direkt an. Meist reicht der Sozialdienst oder eine Fachstelle das begründete Gesuch ein.
Bevorschussung durch den Sozialdienst
Steht eine grössere Nachzahlung in Aussicht, etwa eine IV- oder AHV-Rente, kann der Sozialdienst Leistungen bevorschussen und später mit der Nachzahlung verrechnen. Das ist eine Regelung nach kantonalem Recht und nie ein Grund, sich an private Geldgeber zu wenden.
Schritt für Schritt vorgehen
- Den genauen Betrag und die Frist notieren, bis wann er bezahlt sein muss.
- Beim Sozialdienst nach situationsbedingten Leistungen oder einem Stiftungsgesuch fragen.
- Bei bestehenden Schulden einen Termin bei einer anerkannten Schuldenberatung vereinbaren.
- Einen Betreibungsregisterauszug bestellen und die ZEK-Daten auf Fehler prüfen.
- Ein Darlehen aus der Familie schriftlich festhalten und dem Sozialdienst melden.
- Jedes Kreditangebot mit dem Höchstzins von 10 Prozent und der Tragbarkeit vergleichen.
- Jedes Angebot ablehnen, bei dem vor der Auszahlung Gebühren verlangt werden.
Für wen diese Hinweise gedacht sind
Die Hinweise richten sich an Haushalte, die ganz oder teilweise von Sozialhilfe leben, an Personen, die auf einen Entscheid der IV oder der Arbeitslosenkasse warten, und an alle, die die Sozialhilfe verlassen. Auch Angehörige, die Geld leihen möchten, finden Orientierung.
Warnsignale und typische Fehler
- Ein Online-Anbieter verspricht einen Kredit trotz Sozialhilfe, ZEK-Eintrag oder Betreibungen, ohne Kreditfähigkeitsprüfung.
- Vor der Auszahlung werden Versicherungs-, Notar- oder Bearbeitungsgebühren per Gutschein, Krypto oder Geldtransfer verlangt; seriöse Schweizer Kreditgeber tun das nie.
- Gewerbliche Schuldensanierer kassieren hohe Vorschüsse für Leistungen, die gemeinnützige Stellen kostenlos erbringen.
- Ein Familiendarlehen wird dem Sozialdienst verschwiegen, was Rückforderungen und Strafverfahren auslösen kann.
- Ein Kreditvertrag im Ausland soll den Schweizer Höchstzins und die Tragbarkeitsregeln umgehen.
Kosten realistisch vergleichen
Ein legaler Barkredit von 5000 Franken über 24 Monate zum Höchstzins von 10 Prozent kostet rund 540 Franken Zins. Pfandleihe oder Mahngebühren bei offenen Rechnungen können deutlich teurer werden. Beratung und Stiftungsbeiträge kosten nichts und kommen daher zuerst.
Häufige Fragen
Die Antworten fassen die allgemeinen Schweizer Regeln zusammen. Die Praxis unterscheidet sich zwischen Kantonen und Gemeinden. Verbindliche Auskunft über den eigenen Fall geben der zuständige Sozialdienst und eine anerkannte Fachstelle für Schuldenberatung in der Region.
Kann mir eine Bank trotz Sozialhilfe einen Kredit geben?
Das ist praktisch ausgeschlossen. Das Konsumkreditgesetz verlangt, dass die Raten innert 36 Monaten über dem Existenzminimum bezahlt werden können. Mit Sozialhilfe als einzigem Einkommen scheitert diese Prüfung, und ein Kreditgeber, der sie missachtet, riskiert seine Forderung.
Bezahlt die Sozialhilfe meine alten Schulden?
Grundsätzlich nicht. Die Sozialhilfe deckt den laufenden Lebensbedarf, nicht frühere Schulden. Ausnahmen sind bei Miet- oder Energieschulden möglich, wenn die Wohnung oder die Versorgung gefährdet ist. Eine Schuldenberatung hilft, Prioritäten zu setzen und tragbare Abzahlungspläne zu vereinbaren.
Darf ich Geld von meiner Familie leihen?
Ja, ein Familiendarlehen ist erlaubt, muss aber gemeldet werden. Der Sozialdienst kann es als Einnahme anrechnen oder nach dem Rückzahlungsplan fragen. Ein kurzer schriftlicher Vertrag mit Betrag, Raten und Unterschriften schafft Klarheit gegenüber Familie und Behörde.
Was tun, wenn jemand Vorauszahlungen verlangt?
Kontakt sofort abbrechen und nichts bezahlen. E-Mails, Nachrichten und Zahlungsaufforderungen aufbewahren und den Fall der Kantonspolizei sowie dem Bundesamt für Cybersicherheit melden. Wurde bereits Geld überwiesen, sofort die Bank oder den Zahlungsdienst informieren, um die Zahlung wenn möglich zu stoppen.
Nützliche Stellen und Ressourcen
- Heilsarmee Sozialberatung Zürich — Sozialberatung der Heilsarmee in Zürich: Merkblatt zu Geld, Budget und Schulden.
- Caritas beider Basel — Regionale Caritas mit Sozial- und Schuldenberatung; Hintergrundpapier zur Armut in der Region Basel.
- SRF Kassensturz: Beratungsstellen bei Geldproblemen — Übersicht des Konsumentenmagazins über Budget- und Schuldenberatungsstellen in der Schweiz.
Amtliche und rechtliche Quellen
- SKOS-Grundlagenpapier Schulden und Sozialhilfe (2025) — Grundlagenpapier der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe, veröffentlicht im Handbuch Soziales des Kantons Aargau.
- Beobachter: Raus aus den Schulden – so geht's — Ratgeber zur Schuldensanierung und zu anerkannten Beratungsstellen.
